Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. Paragraph 35 regelt den "Gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf". Anmerkungen zur inklusiven Beschulung enthält auch Paragraph 128 "Grundlagen und Höhe der Zuschussberechnung".
Dokument von: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Mecklenburg-Vorpommern, Inklusion, Schulgesetz, Schulrecht, Gemeinsamer Unterricht,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Rechtsvorschriften/Rechtsvorschriften-Schule/ |
Adresse der Bezugsquelle | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin |
Zuletzt geändert am | 07.10.2020 |
Siehe auch: | Mecklenburg-Vorpommern (Schulrecht)Übergang Kindergarten – Grundschule in Mecklenburg-VorpommernRechtsgrundlagen zur Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern |